Der 2003 verabschiedete Bundesverkehrswegeplan (BVWP) gibt auf nationaler Ebene den Rahmen für die Investitionsplanung in die Bundesverkehrswege bis zum Jahr 2015 vor. Dabei richtet er sich nicht am tatsächlichen Bedarf aus, sondern versucht einen knappen Finanzrahmen einzuhalten, der nach dem Wegfall eines erheblichen Teils der Maut-Einnahmen noch wesentlich nach unten korrigiert wurde. Der tatsächliche Erhaltungs- und Neubaubedarf wird nicht mehr ausgewiesen.
In den Planungen wird zwar bestätigt, dass die Wasserstraße ein umweltfreundlicher und sicherer Verkehrsträger mit Wachstumspotential ist. Gleichzeitig konterkarieren die geringen Infrastrukturinvestitionen diese Aussagen.