Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht die Erarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für Gewässer vor. Der BÖB ist als Vertreter der Wassernutzer in die Bestands- und Bedarfsanalyse sowie die Arbeiten zur Einrichtung von Monitoring- und Maßnahmenprogrammen eingebunden, um eine wirtschaftliche Nutzung der Wasserstraßen sicher zu stellen.