Für den Transport gefährlicher Güter hat der Gesetzgeber verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor terroristischen Anschlägen eingeführt: Seit dem 1. Juli 2005 gelten verkehrsträgerspezifische Vorschriften für den Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr, mit denen die UN-Empfehlungen im Bereich des Transports gefährlicher Güter verbindlich umgesetzt werden.
Ein Praxisleitfaden, der Hilfestellung bei der sachgerechten Umsetzung der neuen Anforderungen bietet, beschränkte sich bislang auf den Straßen- und Schienenverkehr. Der BÖB hat es deshalb übernommen, die entsprechenden Grundsätze für Häfen und Wasserstraßen auszuarbeiten.