Die Europäische Kommission verfolgt den Ansatz einer verkehrsträgerübergreifenden
Sicherheitsrichtlinie über die gesamte Transportkette hinweg. Die entsprechende Richtlinie würde erstmals auch die "reinen" Binnenhäfen ohne ISPS-Anlagen erfassen, aber auch alle anderen Verkehrsträger. Zeithorizont ist 2007.
Ziel der Kommission ist ein Sicherheits-Regelwerk für die gesamte Transportkette unter Einschluss der Verlader. Zukünftig soll jeder an der Transportkette Beteiligte die Verantwortung für die Sicherheit der Ladung tragen.
Eine zwingende Einführung von Sicherheitsbestimmungen unter staatlicher Kontrolle und Genehmigung ist dabei nicht vorgesehen. Vielmehr soll die Richtlinie Mindeststandards für die besonderen Teile der Transportkette vorgeben, die von den Unternehmen eigenverantwortlich umzusetzen und einzuhalten sind. Die Einhaltung wird dann durch staatliche Stellen kontrolliert. Als Regelungsfelder sind derzeit die Teilbereiche Verlader, Spediteure, Operator und Terminals im Gespräch.
Im Dialog mit der Europäischen Kommission drängt der BÖB darauf, diese verkehrsübergreifende Sicherheitsinitiative zügig in die Wege zu leiten, um nicht einseitig Wertschöpfung und Beschäftigung im maritimen Sektor zu gefährden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Logistikfähigkeit des gesamten Transportsystems keinen Schaden nimmt.