Verstärkten Anforderungen an die Sicherheit geschuldet, sind internationale Übereinkommen über die Transportsicherheit wesentlich verschärf wordet. Im Dezember 2003 verabschiedete die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) Änderungen der Konvention zur "Sicherheit des Lebens auf See" (SOLAS). Der International "Ship and Port Facility Security – Code" (ISPS) überführt die Vorgaben aus SOLAS in konkrete Vorgaben zur Sicherheit der maritimen Transportkette und stellt erstmals auch Anforderungen an die Anlagen in den Häfen.
Unter den Geltungsbereich des ISPS fallen solche Hafenanlagen (Port-Ship-Interfaces), in denen Schiffe im internationalen Verkehr abgefertigt werden. Über diese Definition sind SOLAS und der ISPS-Code grundsätzlich auch auf die Fluss-See-Häfen im Binnenland anzuwenden.
Die Umsetzung ist für Betreiber von Umschlagseinrichtungen mit erheblichen Kosten verbunden. Letztlich ist noch nicht absehbar, ob einzelne Umschlagsanlagen aus dem
Wettbewerb ausscheiden und es zu einer Konzentration kommt.